Lebensmittelzusatzstoffe

E128 - Rot 2G

E128 - RED 2G (CCI 18050)

Red 2G ist ein synthetischer roter Farbstoff, der derzeit in Europa verboten ist (ab dem 28.7.2007).

Mit der Verordnung 884 vom 26. Juli 2007 hat die Europäische Kommission die Verwendung des Farbstoffs E 128 ausgesetzt. Die Bestimmung trat sofort, dh am 27. Juli, in Kraft.

Bis vor wenigen Tagen war die Verwendung dieses Farbstoffs in Fleischzubereitungen für Hamburger gestattet; mehr technisch in Frühstückswürstchen mit Müsli und in Fleisch für Burger mit Müsli. In beiden Fällen wurde eine Beschäftigungsgrenze (20 mg / kg) festgelegt.

Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) hat jedoch bei der Untersuchung der Farbe E 128 rot 2 G vor einigen Jahren festgestellt, dass dieser Stoff zu Anilin metabolisiert wird, einer krebserzeugenden Verbindung, bei der ein genotoxischer Mechanismus nicht ausgeschlossen werden kann. In Anbetracht dieser Überlegungen kam die EFSA zu dem Schluss, dass es ratsam ist, den betreffenden Farbstoff als Sicherheitsbedenken anzusehen.

Es wird jedoch auch gesagt, dass, wenn es möglich wäre, die krebserzeugende Wirkung von Anilin weiter aufzuklären, und gezeigt wurde, dass diese Wirkung nur ab einer bestimmten Menge auftritt und / oder den Menschen nicht betrifft, die Verwendung von Anilin E 128 Rot 2 G als Lebensmittelzusatzstoff konnte neu bewertet werden.

ADI-DOSIS: 0, 1 mg pro kg Körpergewicht.

E100E101E101aE102E104E110E120E122
E123E124E127E128E129E131E132E133
E140E141E142E150AE150bE150cE150dE151
E153E154E155E160aE160bE160cE160dE160e
E160fE161E161aE161bE161CE161dE161eE161f
E161gE162E163E170E171E172E173E174
E175E180