Lebensmittelzusatzstoffe

Lebensmittel, bei denen der Zusatz von Farbstoffen verboten ist

Italienische und EU-Vorschriften verbieten die Verwendung von Farbstoffen bei der Herstellung zahlreicher Lebensmittel.

Um nur einige Beispiele zu nennen, ist es verboten, Farbstoffe in Olivenöl (der Zusatz von Chlorophyll zur Verbesserung der Farbe wird als eine Verfeinerung angesehen) und in anderen pflanzlichen Ölen, in Kaffee (außer Instantkaffee), in Milch und in Käse (in einigen Produkten wird Titandioxid zugesetzt, um die weiße Farbe zu verstärken), Wein (in einigen Ländern werden Anthocyane zugesetzt, um die rote Farbe zu verstärken), Nudeln und Gnocchi, Fruchtsäfte und Nektare.

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind die Lebensmittel, die mit den zulässigen Farbstoffen behandelt werden können oder nicht, in der Richtlinie 94/36 / EG aufgeführt. Amtsblatt L 237 und spätere Änderungen.