Was sind sie
Lebensmittelfarben sind Substanzen, die keinen Nährwert haben oder nicht für nahrhafte Zwecke verwendet werden und bei der Verarbeitung von Lebensmitteln zugesetzt werden, um ihnen besondere chromatische Eigenschaften zu verleihen oder ihre ursprüngliche Farbe zu verbessern, wodurch sie ein einladendes und ansprechenderes Aussehen erhalten. Die Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen zielt daher im Wesentlichen darauf ab, das Interesse und die Wertschätzung der Verbraucher für die Produkte, denen sie zugesetzt werden, zu steigern. Es überrascht nicht, dass der Durchschnittsverbraucher die Qualität eines Lebensmittels auch und vor allem anhand seines Aussehens wahrnimmt. So ist die Orangeade nur dann gut, wenn sie orange ist, Minze, wenn sie grün ist, Butter, wenn sie hellgelb ist, Eigelb, wenn sie orange ist und so weiter.
- Gemüse- und Fruchtextrakte sowie Säfte (z. B. Karotten, Holunder, Zitrone, Erdbeere, Petersilie);
- getrocknete oder konzentrierte Lebensmittelprodukte;
- Aromastoffe mit sekundärer Farbwirkung wie Paprika, Safran;
- die Pigmente, die zum Färben ungenießbarer äußerer Teile von Lebensmitteln (Wurst- oder Käseüberzüge) verwendet werden.
Natürliche und künstliche Farben
Eine für den Verbraucher besonders interessante Einstufung ist die, die Lebensmittelfarben in natürlichen Farbstoffen und künstlichen Farbstoffen unterscheidet . Viele Substanzen mit großer Variabilität der Herkunft und der chemischen Struktur gehören zur ersten Kategorie; Obwohl natürlich nicht immer gleichbedeutend mit harmlos und gesund ist, haben diese Farbstoffe einen großen Konsens bei den Verbrauchern, die auf der anderen Seite synthetische Zusatzstoffe nicht gut finden, aufgrund der angeblichen Gefahr, die durch die jüngsten Forschungsergebnisse zu diesem Thema unmittelbar hervorgerufen wird. Wenn jedoch natürliche Farbstoffe einerseits die Vorteile einer besseren Verträglichkeit und Sicherheit aufweisen, werden andererseits künstliche Farbstoffe von der Industrie bevorzugt, da sie temperatur- und pH-Schwankungen stabiler und licht- und oxidationsbeständiger sind. Einige der Substanzen, die der Mensch zur Befriedigung dieser Bedürfnisse entwickelt hat, haben sich jedoch später als schädlich für den Menschen erwiesen (man denke nur an einige Beispiele: Rosso Sudan, Giallo Burro).
Es ist jedoch zu beachten, dass die Unterscheidung zwischen natürlichen und künstlichen Farbstoffen rechtlich nicht existiert, da die Gesetzgebung zur Kennzeichnung die Verwendung des Begriffs "natürlich" nur im Falle von Aromen zulässt. Mit anderen Worten, aus regulatorischer Sicht gibt es keine "natürlichen" Farbstoffe. Darüber hinaus durchlaufen die aus natürlichen Quellen gewonnenen Farbstoffe zwangsläufig eine Reihe von technologischen Prozessen der Extraktion, Reinigung und Stabilisierung, so dass das natürliche Adjektiv weiterhin fraglich wäre.
Einstufung von Farbstoffen
Wie alle für die Verwendung zugelassenen und auf Ebene der Europäischen Gemeinschaft anerkannten Zusatzstoffe werden die Farbstoffe mit einem Buchstaben E, gefolgt von einer Zahl, im Sonderfall zwischen 100 und 180, klassifiziert und gekennzeichnet. Insbesondere alle Farben zwischen 100 und 163 sind natürliche oder synthetische organische Farbstoffe, während der Rest (von 170 bis 180) anorganische Farbstoffe sind - Mineralien. Nachfolgend finden Sie eine Liste der zulässigen Lebensmittelfarbstoffe mit grünem Hintergrund und "natürlichen Ursprungs" sowie rotem Hintergrund, für die konkrete Hinweise auf eine mögliche Gefahr in bestimmten Kategorien von Probanden vorliegen.
Liste der zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe
(Anhang Nr. 1 der Europäischen Richtlinie 94/36 über die zur Verwendung zugelassenen Farbstoffe).
Die Verwendung von Aluminiumpigmenten, die mit den in diesem Anhang angegebenen Farbstoffen hergestellt wurden, ist zulässig.
EG-Nr. | Gebräuchlicher Name | CI-Nummer (1) oder Beschreibung |
E 100 | Curcumin | 75300 |
E 101 | i) Riboflavin | |
ii) Riboflavin-5'-phosphat | ||
E 102 | Tartrazin | 19140 |
E 104 | Chinolingelb | 47005 |
E 110 | Sonnenuntergang gelber FCF | 15985 |
Orangegelb S | ||
E 120 | Cochineal, Karminsäure, verschiedene Arten von Karmin | 75470 |
E 122 | Azorubina, Carmoisina | 14720 |
E 123 | Amaranto | 16185 |
E 124 | Ponceau 4R, Cochineal Red A | 16255 |
E 127 | Erythrosin | 45430 |
E 128 | Red 2G (derzeit verboten) | 18050 |
E 129 | Allura rot AC | 16035 |
E 131 | Blaues Patent V | 42051 |
E 132 | Indigotina, Carmine d'Indigo | 73015 |
E 133 | Brilliant Blue FCF | 42090 |
E 140 | Chlorophylle e | 75810 |
Chlorophyllinen | 75815 | |
i) Chlorophylle | ||
ii) Chlorophylline | ||
E 141 | Chlorophylle und Chlorophyllinkomplexe mit Kupfer | 75815 |
i) Komplexe von Chlorophyllen mit Kupfer | ||
ii) Chlorophyllin-Komplexe mit Kupfer | ||
E 142 | Grün S | 44090 |
E 150a | Einfaches Karamell (2) | |
E 150b | Sulfit-ätzendes Karamell | |
E 150c | Ammoniak-Karamell | |
E 150d | Sulfit-Ammoniak-Karamell | |
E 151 | Brilliant Black BN, Schwarz PN | 28440 |
E 153 | Pflanzlicher Kohlenstoff | |
E 154 | Bruno FK | |
E 155 | Bruno HT | 20285 |
E 160a | caroteni | |
i) Gemischte Carotine | 75130 | |
ii) Beta-Carotin | 40800 | |
Und 160b | Annatto, Bissina, Norbissina | 75120 |
Und 160c | Paprikaextrakt, Capsantin, Capsorubin | |
E 160d | Lycopin | |
Und 160e | beta-apo-8'-carotinal (C30) | 40820 |
E 160f | Säureethylester | 40825 |
Beta-apo-8'-carotin (C30) | ||
E 161b | Lutein | |
Und 161 g | Canthaxanthin | |
E 162 | Rote Beete, Betanin | |
E 163 | Anthocyane | Auszüge aus Obst- und Gemüseprodukten mit physikalischen Verfahren |
E 170 | Calciumcarbonat | 77220 |
E 171 | Titandioxid | 77891 |
E 172 | Eisenoxide und -hydroxide | 77491 |
77492 | ||
77499 | ||
E 173 | Aluminium | |
E 174 | Silber | |
E 175 | Gold | |
E 180 | Litolrubin BK | |
(1) CI-Nummern sind dem Werk "Color Index", 3. Auflage, 1982, Bände 1-7, 1315, sowie den Modifikationen 37-40 (125), 41-44 (127-50), 45-48 entnommen (130), 49-52 (132-50), 53-56 (135). (2) Der Name "Karamell" kennzeichnet die mehr oder weniger markierten braunen Stoffe, die zum Färben bestimmt sind. Dieser Name gibt nicht das süße und aromatische Produkt an, das durch Erhitzen des Zuckers erhalten und zum Würzen von Lebensmitteln (z. B. Süßigkeiten, Backwaren und alkoholischen Getränken) verwendet wird. |
Liste der in Artikel 24 genannten Lebensmittelfarben, für die die Lebensmittelkennzeichnung zusätzliche Informationen enthält
Lebensmittel, die eine oder mehrere der folgenden Lebensmittelfarben enthalten
- Sonnenuntergangsgelb (E 110) [*]
- Chinolingelb (E 104) [*]
- Carmoisina (E 122) [*]
- Allura rot (E 129) [*]
- Tartrazin (E 102) [*]
- Ponceau 4R (E 124) [*]
muss folgenden Namen tragen: "Name oder E-Nummer des Farbstoffs / der Farbstoffe: Kann die Aktivität und Aufmerksamkeit der Kinder beeinträchtigen."
Tartrazin und Azolfarbstoffe
ANMERKUNGEN: bei empfindlichen Personen - wie Kindern und solchen, die aufgrund ihrer Allergie, Intoleranz oder bereits bestehenden Asthma-, Urtikaria- oder Rhinitiserkrankungen anfällig sind - Tartrazin und andere Azofarbstoffe
Sie können Asthmaanfälle, Nesselsucht und Rhinitis verursachen. Die Prävalenz der derzeit geschätzten Tartrazin-Unverträglichkeit in der Allgemeinbevölkerung beträgt weniger als 0, 12% (JECFA 2007), ist jedoch bei Allergikern erwartungsgemäß weit verbreitet. Diäten, die Tartrazin und andere Azofarbstoffe eliminieren, können daher für empfindliche Patienten mit Nesselsucht, Asthma und Ekzemen von Vorteil sein.
Eine zunehmende Anzahl von Studien hat einen Zusammenhang zwischen der Einnahme von Azofarbstoffen und der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung bestätigt.
Farbstoff E 128 Rot 2G
In Bezug auf die Farbe E 128 Rot 2G gelangte die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) zu dem Schluss, dass - da der Farbstoff im Anilin schnell und weitestgehend metabolisiert wird und dies als krebserzeugender Stoff gilt, bei dem es nicht möglich ist, a genotoxischer Mechanismus - es wäre ratsam, ihn als Sicherheitsbedenken zu betrachten. Die Agentur zog daraufhin den ADI (akzeptable tägliche Aufnahme) für Lebensmittelfarben E 128 Red 2G zurück.