In Zusammenarbeit mit Dr. Eleonora Roncarati
Erhaltung
Im Sinne der Konservierung ist Honig ein stabiles Produkt: Dies gilt auch, da es nicht von normalen Mikroorganismen angegriffen wird, die für Lebensmittelveränderungen (Bakterien und Schimmelpilze) verantwortlich sind.
Beschriftung
Die Verkaufsbezeichnung "Honig" entspricht nicht den gefilterten Produkten, Kamm, Kammstücken und für gewerbliche Zwecke, für die der spezifische Wortlaut verwendet werden muss. Die Kennzeichnung von Honig für gewerbliche Zwecke muss neben der Verkaufsbezeichnung den Vermerk "Nur für die Zubereitung von gekochten Lebensmitteln bestimmt" tragen. Wenn es als Zutat verwendet wird, muss es in der Liste der Zutaten mit dem daneben stehenden Prozentsatz vollständig angegeben sein, obwohl es in der Verkaufsbezeichnung mit dem Begriff "Honig" gekennzeichnet ist. Mit Ausnahme von gefiltertem Honig und für gewerbliche Zwecke können die Verkaufsbezeichnungen durch Angaben ergänzt werden, die sich auf Folgendes beziehen:
- Blumen- oder pflanzlichen Ursprungs, wenn das Erzeugnis ganz oder überwiegend aus der angegebenen Pflanze gewonnen wurde und organoleptische, chemisch-physikalische und mikroskopische Eigenschaften aufweist (im Ministerium wurde die Zulässigkeit der Angabe "millefiori" für die Honige festgelegt, aus denen es stammt von mehreren Pflanzenarten).
- Bei territorialer, regionaler oder topografischer Herkunft, wenn das Erzeugnis vollständig von der angegebenen Herkunft stammt (die Angaben "Gebirgshonig", "Wiese", "Wald" sind nicht zulässig);
- Nach bestimmten Qualitätskriterien (gemäß den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft). Derzeit ist der Honig von Lunigiana das einzige italienische Produkt mit gemeinschaftlicher Anerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung.
Es ist auch möglich, wohlschmeckende Produkte aus ökologischem Landbau zu vermarkten. Auf dem Etikett muss auch das Herkunftsland oder die Herkunftsländer angegeben sein, in denen der Honig gesammelt wurde. Der Begriff "italienischer Honig" ist daher zulässig. Wenn der Honig aus mehreren Mitgliedstaaten oder Drittländern stammt, kann die Angabe durch eine der folgenden Angaben ersetzt werden:
- "Mischung von Honig EG-Ursprungs"
- "Mischung von Honig, der nicht aus der EG stammt"
- "Mischung aus Original- und Nicht-EG-Honig"
Honig, der als solcher vermarktet oder anderweitig für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, darf keinem anderen Produkt wie Zusatzstoffen, zuckerhaltigen Sirupen oder anderen Zusatzstoffen außer Honig zugesetzt werden. Es darf keinen anormalen Geschmack oder Geruch haben, es darf keinen Fermentationsprozess gestartet haben, es darf keinen künstlich veränderten Säuregrad haben; Es darf nicht so erhitzt worden sein, dass es die natürlichen Enzyme erheblich zerstört oder inaktiviert. Es darf keinen Filtrationsverfahren zur Extraktion von Pollen oder anderen spezifischen Bestandteilen unterzogen worden sein, so dass es unmöglich ist, die Herkunft zu bestimmen. In diesem Sinne stellt der gefilterte Honig eine eher zweideutige Redewendung dar.
Die Bezeichnung "Millefiori" kann nur verwendet werden, wenn der Honig in der Vase einer Sammlung von Bienen entspricht, die auf natürliche Weise "zusammengesetzt" wurden. Im Gegenteil, wenn es darum geht, künstlichen Honig verschiedener botanischer und / oder territorialer Herkunft zu mischen, wird er als "Mischung" definiert.