Lebensmittelzusatzstoffe

Lebensmittelzusatzstoffe

Definition

Der Lebensmittelzusatzstoff ist nach Angaben des Food & Nutrition Board der Vereinigten Staaten definiert als „jeder Stoff oder jedes Gemisch von Stoffen mit Ausnahme von Grundnahrungsmitteln, die in Lebensmitteln enthalten sind, die nach den verschiedenen damit verbundenen Behandlungen verzehrfertig sind deren Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und Verpackung “. Diese Definition bezieht sich nicht auf den Unterschied zwischen "freiwilligem Zusatzstoff" und "unfreiwilligem Zusatzstoff":

Das erste ist das, was wir heute gemeinhin betrachten, das zweite dagegen sind Rückstände verschiedener Größen, die aus agro-zootechnischen und technologischen Behandlungen stammen können (es ist daher näher als eine Definition für einen Fremdstoff).

Ende der 1950er Jahre haben Experten der Internationalen Kommission Des Industries Agricoles (CIIA) anlässlich des Como-Symposiums eine andere Definition des Lebensmittelzusatzstoffs formuliert: "Mit dem Namen zugesetzter chemischer Substanzen ( Substanzen chimiques d'addition ) Es ist angebracht, alle Stoffe einzubeziehen, die nicht bereits von Anfang an Bestandteil des Lebensmittels sind, sondern die dem Lebensmittel zugesetzt werden, um sein Aussehen, seinen Geruch, seinen Geschmack, seine Konsistenz und seine Haltbarkeit zu verbessern in die Zusammensetzung von Lebensmitteln als Verunreinigungen eingehen könnten, die sich aus der Anwendung der verschiedenen Herstellungsverfahren ergeben ". Bei dieser Gelegenheit wurde auch die Hypothese einer Hinzufügung zu dieser Definition angeführt: „Vitamin C, Kochsalz, Essig, Alkohol, Zucker und andere Substanzen sollten nicht als zugesetzte Chemikalien betrachtet werden. Substanzen, die aufgrund ihrer nährenden oder anregenden Wirkung selbst als "Lebensmittel" gelten. Mit Ausnahme von Vitamin C - dessen Zusatz auch dann als Zusatzstoff deklariert werden muss, wenn seine Vitaminaktivität nicht zum Tragen kommt, sondern nur das Antioxidans oder das reifende - bedurfte der Beschluss keiner rechtlichen Mahnung.

Nach italienischem Recht gelten chemische Stoffe als "Stoffe ohne Nährwert" oder "Stoffe, die nicht für Ernährungszwecke verwendet werden" und die zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung der Masse oder Oberfläche von Lebensmitteln zugesetzt werden, um die chemischen, physikalischen oder chemischen Eigenschaften im Laufe der Zeit zu bewahren. physikalisch-chemische Stoffe, um spontane Veränderungen zu vermeiden, ihnen zu verleihen oder bestimmte Merkmale des Aussehens, des Geschmacks, des Geruchs oder der Konsistenz in vorteilhafter Weise zu verbessern ".

In Italien sind freiwillige Zusatzstoffe durch das Ministerialdekret vom 31.3.1965 und spätere Änderungen geregelt. Die Positivlisten geben für jede Verbindung die zulässigen Fälle und Anwendungsdosen an.

Selbst für Lebensmittelzusatzstoffe entspricht die italienische Norm heute den Richtlinien der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

Einstufung von Lebensmittelzusatzstoffen

Die Zusatzstoffe können nach der Hauptfunktion, die sie in dem Lebensmittel erfüllen, in dem sie enthalten sind, gruppiert werden und sind in folgende Kategorien unterteilt:

VERBINDUNGEN GEGEN MIKROBIELLE VERÄNDERUNGEN (ANTISEPTISCHE, FUNGISTATISCHE, KONSERVIERENDE ANTIFERMENTATIVEN):

  1. Sorbinsäure und einige ihrer Salze
  2. Benzoesäure und einige ihrer Salze
  3. Einige Ester der p-Oxybenzoesäure
  4. Schwefeldioxid und Sulfite
  5. Diphenyl, o-Phenylphenol, Thiabendazol (zur Oberflächenbehandlung)
  6. Ameisensäure (in einigen Ländern in begrenzten Fällen)
  7. Formaldehyd, Urotropin (begrenzte Fälle)
  8. Nitrat und Nitrit (Wurst und ähnliches, Milch für Käse in einigen Ländern)
  9. "Nahrungs" säuren (Essigsäure, Propionsäure und deren alkalische Salze)
  10. Milchsäure
  11. Kohlendioxid
  12. Einige Antibiotika (Nisin, Pimaricin, für begrenzte Fälle)

VERBINDUNGEN GEGEN REIZMITTEL AUS FETTEN UND FÜLLUNGEN:

  1. Antioxidantien:

    • L-Ascorbinsäure und einige Derivate
    • Tocopherole
    • Alkylgallate
    • Lecithin (meist als Emulgator verwendet)
    • Butyloxyanisol (BHA)
    • Butyloxytoluol (BHT)
    • Tert-Butylhydrochinon oder TBHQ (in den USA)
  2. SYNERGISTEN (SEKUNDÄRE, SEQUESTRISCHE ANTIOXIDANTEN):

    • Milchsäure, Zitronensäure, Weinsäure und ihre alkalischen Salze
    • Phosphorsäure und ihre alkalischen Salze
    • Zitronensäureester von Mono- und Glyceriden

VERBINDUNGEN GEGEN ÄNDERUNGEN DER PHYSIKALISCHEN UND / ODER RHEOLOGISCHEN QUALITÄT (dies ist die Wissenschaft, die die durch Stress in deformierter Materie erreichten Gleichgewichte untersucht):

  1. VERDICKUNGSMITTEL, VERDICHTER, STABILISATOREN:

    • Ortho-Phosphat
    • Alginsäure und ihre Salze (Na-, K-, CA-, NH4-)
    • Propylenglykolalginat
    • Johannisbrot- und Guarsamenmehl
    • Gummi arabicum, Tragant, Xanthan, Tara
    • Modifizierte Stärken und Stärken
    • Agar, Carrageen, Furcellarano
    • Fruchtpektine, wie sie sind oder modifiziert sind
    • Phosphate und Polyphosphate
  2. EMULGATOREN:

    • Lecithine
    • Salze von Fettsäuren
    • Mono- und Glyceride von Fettsäuren und deren Estern
    • Kleinere Emulgatoren (Stearoyl, Lactylate, Tartrat)
    • Trübungsmittel (im Allgemeinen nicht erlaubt, außer in einigen Ländern)

ADDITIVE IN VERSCHIEDENEN AKTIONEN (wie in der Ministerialverordnung vom 14. April 1983 angegeben):

  1. Geschmacksverstärker (Mononatriumglutamat)
  2. Überzugsmittel (Wachse, Gelees, Gummis, Vaseline und Paraffine, Cumaron-Inden-Harze)
  3. Zitronensäure, Weinsäure, o-Phosphorsäure, Essigsäure, Milchsäure
  4. Antibackmittel (Kieselsäure-, Calcium- und Magnesiumsalze)
  5. Triebpulver (Zitronensäure, Weinsäure und ihr Monokaliumsalz, Dinatriumpyrophosphat, Natrium- und Ammoniumbicarbonat, Glucono-Delta-Lacton)
  6. Antischaummittel (Dimethylpolysiloxan nur für Instantgetränke für Verkaufsautomaten)
  7. Schmelzsalze (Citrat und gepolt)
  8. Mehlbehandlungsmittel (Sulfite, L-Ascorbinsäure, Cystein)
  9. Sonstiges:

    • Eisensulfat und Gluconat
    • Metaweinsäure
    • Natrium- und Kaliumcarbonate und / oder -bicarbonate
    • Calciumchlorid, Löschkalk und Kalkhydrat
    • Natriumhypochlorit, Natriumhydrat
    • Citrate und Polyphosphate

FARBSTOFFE

Sie können unterteilt werden in:

  1. natürliche
  2. Synthetics
  3. Karamell

GESCHMACK UND AROMA EXALTATOREN

Sie können unterteilt werden in:

  1. natürliche
  2. Naturidentische
  3. künstlich

NUTRIENTS:

  1. Aminosäuren
  2. Vitamine
  3. Mineralische Elemente (Eisen, Kalzium, Fluor ...)

SÜßMITTEL ODER SÜßMITTEL, ZUCKERSATZ:

  1. Zucker und dergleichen (Fructose, Sorbit ...)
  2. Süßstoffe mit hohem Nährwert (natürlich, synthetisch)